Rechtsangelegenheiten in USA

Vertragsrecht in USA – Wirksamkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

Wer Verträge mit US-Parteien abschließt, wird feststellen, dass Gerichtsstandsvereinbarungen in internationalen Verträgen mit US-Vertragspartnern eine hohe praktische Relevanz haben. Das nachfolgende Beispiel zeigt, dass US-Gerichte internationale Gerichtsstandsvereinbarungen, die von den Parteien auf Augenhöhe ausgehandelt werden, grundsätzlich anerkennen. The Bremen v. Zapata Off-Shore Co. (407 U.S. 1 (1972) ) ist ein wegweisendes Urteil im Hinblick auf die Anerkennung von solchen internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen durch US-amerikanische Gerichte. Im obigen Fall enthielt der Vertrag eine Gerichtsstandsvereinbarung, wonach der High Court in London (UK) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Beförderungsvertrag zwischen der beklagten deutschen Reederei („Bremen“) und der US-amerikanischen Klägerin („Zapata“) zuständig sein sollte. Bremen hatte eine Bohrinsel für Zapata von USA (Louisiana) nach Italien zu schleppen. Während eines Sturms wurde die Bohrinsel beschädigt, und das Schiff legte in Florida an, wo die Bohrinsel zum Zwecke der Reparatur auf das Festland verbracht wurde.

Wegen des hierdurch entstandenen Verzögerungsschadens kam es zu einem Disput zwischen den Parteien. Schließlich klagte Zapata vor dem United States District Court in Florida. Bremen berief sich auf die Gerichtsstandsvereinbarung und machte die Unzuständigkeit des floridianischen Gerichts geltend. In letzter Instanz wies das United States Supreme Court die Klage als unzulässig ab mit der Begründung, dass im internationalen Handelsverkehr Gerichtsstandsvereinbarungen unverzichtbar seien, um die Unsicherheiten zu beseitigen, die sich aus grenzüberschreitenden Geschäften zwangsläufig ergeben würden. 

Ein (US) Gericht solle eine Gerichtsstandsvereinbarung respektieren, es sei denn die einwendende Partei könne eindeutig darlegen, dass die Gerichtsstandsvereinbarung unbillig/unverhältnismäßig und ungerecht („unreasonable and unjust“) oder das Ergebnis von Betrug oder Übervorteilung sei. Bloße Unannehmlichkeiten für die einwendende Partei, vor dem gewählten Gericht zu verhandeln, reichten hierfür nicht aus. Vorliegend hielt das US Supreme Court die Gerichtsstandsvereinbarung für wirksam, da sie von beiden Parteien auf Augenhöhe ausgehandelt worden war.                                                 

Im Laufe der Zeit wurden die Voraussetzungen, die The Bremen v. Zapata Off-Shore Co. für die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von Gerichtsstandsvereinbarungen durch US-Gerichte aufstellte, von der Rechtsprechung weiter konkretisiert. Es ist dabei eine Tendenz zu erkennen, dass Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Unternehmen im internationalen Handelsverkehr nur in Ausnahmefällen von den US-Gerichten nicht anerkannt werden (beispielsweise wenn sich das politische oder rechtliche Umfeld im gewählten Forum zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens deutlich und unvorhersehbar verändert hat, siehe etwa McDonnell Douglas Corp. v. Islamic Republic of Iran, 758 F.2d 341 (8th Cir. 1985)).   

 Von Paul Scarcia-Scheel

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Vertragsrecht in USA – Wirksamkeit internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen