verklagt in usa

Verklagt in den USA

The American Rule

Verklagt in USA? Zivilprozesse in den USA sind kostspielig. Die Anwaltskosten sind bei einem Rechtsstreit in den USA wohl der größte Kostenfaktor. Anders als in Deutschland, wo die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Rechtsanwalts der Gegenseite zu tragen hat, muss in den USA jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst tragen, und zwar unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Diese Regel bezeichnet man im US-Zivilprozessrecht als „The American Rule“. Aber es gibt Ausnahmen von diesem Grundsatz, von denen einige wichtige im Nachfolgenden kurz beschrieben werden sollen.

Ausnahmen

– Die Parteien können im Vorfeld vertraglich vereinbaren, wer im Falle einer Rechtsstreitigkeit aus dem Vertrag die Anwaltskosten zu tragen hat. Die Gerichte erkennen solche vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Anwaltskosten in der Regel an, es sei denn dies würde im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen.

– Die Gerichte können einer bösgläubigen Partei die Anwaltskosten der Gegenseite auferlegen. Bösgläubigkeit wird beispielsweise bejaht, wenn die Klageerhebung im konkreten Einzelfall völlig haltlos ist oder nur deswegen angestrengt wird, um die Gegenseite zu schikanieren oder wenn eine Partei ohne Rechtfertigung hierfür Beweismittel zurückhalt und damit den Prozess verschleppt.

– Es gibt auf Bundes- und Bundesstaatenebene zahlreiche Gesetze, die in Ausnahme zur American Rule eine Zubilligung der Anwaltskosten für die obsiegende Partei vorsehen. Ein solches Gesetz auf Bundesebene ist beispielsweise das Urheberrechtsgesetz (Copyright Act), wonach das Gericht einer Partei im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung Ersatz ihrer Anwaltskosten zusprechen kann. Beispielhaft für ein solches Gesetz auf einzelstaatlicher Ebene ist das New York General Business Law des US-Einzelstaates New York. Danach kann ein klagender Verbraucher, der durch betrügerische Praktiken seitens des Beklagten geschädigt wurde, Ersatz seiner Anwaltskosten vom Gericht zugesprochen bekommen.

Fazit

In den USA trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst, und zwar unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Es gibt allerdings Ausnahmen von diesem Grundsatz. Hierzu gehören u. a. Parteivereinbarung, richterliches Ermessen und gesetzliche Anordnung.

Von Paul Scarcia-Scheel

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Einzelfall muss unter Berücksichtigung der konkreten Umstände mit dem Mandanten persönlich erörtert werden. Trotz sorgfältiger Recherche wird für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Haftung übernommen.

Scarcia-Scheel Law Firm ist eine auf deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisierte deutschsprachige Anwaltskanzlei mit Sitz in New York. Die Kanzlei ist hauptsächlich im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsrecht, US-Visumsrecht, US-Staatsangehörigkeitsrecht und deutsch-amerikanischen Erbrecht tätig. Falls Sie bei Ihren deutsch-amerikanischen Rechtsfragen Unterstützung benötigen, steht Ihnen Scarcia-Scheel Law Firm gerne zur Verfügung.

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