Kündigungsschutz USA

Hire and Fire – Gibt es in den USA Küdigungsschutz?

Wollen Sie Mitarbeiter in die USA entsenden? Oder sind Sie an einem Arbeitsvisum für die USA interessiert? Stellen Sie sich in den USA auf eine Arbeitswelt ein, die sich fundamental von dem unterscheidet, was Sie von Deutschland gewohnt sind.  Ein fundamentaler Unterschied ist insbesondere, dass es in den USA Kündigungsschutz nicht gibt. Es gilt grundsätzlich „hire and fire“. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt, wie der nun folgende Beitrag zeigen wird.

Arbeitsverhältnis „at-will“

Zuallererst ist darauf hinzuweisen, dass es kein einheitliches „US-Arbeitsrecht“ gibt. Vielmehr ist das Arbeitsrecht Sache der verschiedenen US-Einzelstaaten. Allerdings gibt es auch hier Bundesrecht, das in allen US-Einzelstaaten Geltung beansprucht, aber wiederum von den Gesetzen dieser Einzelstaaten überlagert wird.

Die meisten Arbeitsverhältnisse in den USA sind at-will. Das at-will Arbeitsverhältnis ist ein Konzept, welches für Kontinentaleuropäer nur sehr schwer nachvollziehbar ist. Es besagt, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ein auf unbefristete Zeit geschlossenes Arbeitsverhältnis grundsätzlich jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Die Behauptung, dass es in den USA überhaupt keinen Kündigungsschutz gebe, geht aber zu weit, denn völlig willkürlich darf auch im Mutterland des Kapitalismus einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht gekündigt werden, so dass das at-will Prinzip teilweise durchbrochen wird.

I. Dies kann beispielsweise dann gelten, wenn die Parteien den Arbeitsvertrag von vornherein für eine bestimmte Zeit (z.B. für 1 Jahr) schließen. Die Parteien können aber auch bei befristeten Arbeitsverträgen ausdrücklich vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis von jeder Partei jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Fehlt aber eine solche ausdrückliche Vereinbarung, so ist dies während der festgelegten Laufzeit grds. nicht zulässig. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. bei grobem Fehlverhalten) ist allerdings auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen immer erlaubt.

II. Die wohl von den Gerichten am weitesten akzeptierte Ausnahme vom at-will Prinzip stellt die sogenannte public policy exception dar. Diese besagt, dass einem Arbeitnehmer nicht wegen einer Handlung gekündigt werden darf, welche dieser zum Zwecke der Wahrnehmung öffentlicher Interessen vorgenommen hat, bzw. die im öffentlichen Interesse liegt. Es haben sich hierzu die folgenden Fallgruppen herausgebildet:

– Der Arbeitnehmer hat sich geweigert, eine rechtswidrige Anweisung des Arbeitgebers auszuführen. Der Arbeitgeber kündigt nun deswegen den Arbeitnehmer. Dies ist grds. unzulässig.

– Der Arbeitnehmer kam mit seinem Verhalten einer gesetzlich vorgeschrieben Pflicht nach. Auch wegen eines solchen Verhaltens darf einem Arbeitnehmer grds. nicht gekündigt werden.

– Der Arbeitnehmer hat von einem Recht Gebrauch gemacht, welches ihm kraft Gesetzes ausdrücklich zustand und wird nun deswegen gekündigt. Auch dies ist grds. unzulässig.

– Der Arbeitnehmer hat ein unrechtmäßiges Verhalten des Arbeitgebers zur Anzeige gebracht. Auch aus diesem Grunde darf einem Arbeitnehmer grds. nicht gekündigt werden.

Hierzu ist anzumerken, dass nicht alle Gerichte in den verschiedenen US-Staaten sämtliche Fallgruppen anerkennen. Auch ist immer eine Abwägung mit den legitimen wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers an einer Kündigung erforderlich.

III. Darüber hinaus gibt es in den USA sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Vielzahl von Antidiskriminierungsgesetzen, deren Verletzung eine Kündigung unrechtmäßig machen kann. (Diese Antidiskriminierungsgesetze sind nicht nur im Rahmen einer Kündigung, sondern insbesondere auch im Rahmen der Einstellung eines Arbeitnehmers zu beachten.) Das wohl wichtigste Antidiskriminierungsgesetz ist Kapitel VII des Civil Rights Act (1964). Danach darf niemand wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft und seines Geschlechts diskriminiert werden. Kapitel VII des Civil Rights Act gilt für Betriebe mit 15 und mehr Beschäftigten. Viele US- Einzelstaaten haben korrespondierende Gesetze, die oftmals bei weniger als 15 Beschäftigten Anwendung finden. Andere wichtige Antidiskriminierungsgesetze sind beispielsweise:

  • Age Discrimination in Employment Act: Verbietet eine Diskriminierung wegen Alters und gilt für Arbeitnehmer, die 40 Jahre und älter sind;
  • Immigration Reform and Control Act: Verbietet eine Diskriminierung von ausländischen Arbeitnehmern, weil sie keine US-Staatsbürger sind;
  •  Americans with Disabilities Act: Verbietet eine Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen einer körperlichen Behinderung;
  • National Labor Relations Act: Verbietet eine Diskriminierung von Arbeitnehmern, weil sie einer Gewerkschaft angehören bzw. nicht angehören;
  • Occupational Health and Safety Act (OHSA): Verbietet eine Diskriminierung von Arbeitnehmern, die Sicherheitsmängel am Arbeitsplatz beim Amt für Arbeitsplatzsicherheit (Occupational Safety and Health Administration) angezeigt haben.

Von Paul Scarcia-Scheel

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Einzelfall muss unter Berücksichtigung der konkreten Umstände mit dem Mandanten persönlich erörtert werden. Trotz sorgfältiger Recherche wird für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Haftung übernommen. 

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