anwaltskanzlei für us-einwanderung

Informieren Sie sich jetzt in einem kostenlosen, 15 – minütigen Erstgespräch, ob wir Ihnen helfen können, ein US-Visum oder eine Greencard zu bekommen.

Dieses kostenlose Erstgespräch dient der Informationsgewinnung und Orientierung. In diesem Gespräch können aber noch keine vertieften inhaltlichen Beratungen zum US-Visumsrecht stattfinden. Wenn wir im Rahmen dieses kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs den Eindruck gewinnen, dass Sie die Voraussetzungen für ein US-Visum oder eine Greencard erfüllen könnten, bieten wir Ihnen eine erste Sichtung Ihrer Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Zeugnisse) zum Zwecke einer gesonderten Erstberatung zu einem Pauschalhonorar an, dessen Höhe von dem zu erwartenden Aufwand im Einzelfall abhängt. Um einen Termin für ein kostenloses 15 – minütiges Erstgespräch zu vereinbaren, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Die USA warten auf Sie!

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung eines US-Visums, weil Sie dauerhaft in den USA leben und arbeiten und Ihren American Dream zur Realität werden lassen wollen? Oder möchten Sie eine Investition in den USA tätigen, indem Sie beispielsweise ein neues US-Unternehmen gründen oder ein bestehendes US-Unternehmen erwerben? Scarcia-Scheel Law Firm ist auf das US-amerikanische Aufenthalts- und Einwanderungsrecht spezialisiert und berät Sie im Hinblick darauf, welches US-Visum für Ihre Zwecke am besten geeignet ist und kümmert sich um das entsprechende Antragsverfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind. Die Kanzlei deckt diesbezüglich ein breites Spektrum juristischer Dienstleistungen ab und berät insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten:

US-Daueraufenthaltsrecht (Einwanderungsvisum – besser bekannt unter dem Namen „Greencard“)

Greencard für Arbeitnehmer und Investoren

  • EB-1: Greencard für renommierte Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf ihrem Fachgebiet, herausragende Professoren und Forscher sowie Führungskräfte multinationaler Unternehmen;
  • EB-2: Greencard für Personen mit gehobenen akademischen Bildungsgraden oder besonderen Fähigkeiten auf ihrem Fachgebiet;
  • EB-3 Greencard für Akademiker, Fachkräfte oder sonstige Arbeitnehmer; 
  • EB-4: Greencard für spezielle Arbeitnehmer (insbesondere für Mitarbeiter von Kirchen oder Glaubensgemeinschaften);
  • EB-5 Greencard für Investoren, die eine Investition zwischen USD 800.000 und 1.050.000 tätigen und dadurch mindestens zehn Vollzeitstellen in den USA schaffen oder erhalten.

Temporäre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis 

Arbeitsbasiertes Nichteinwanderungsvisum

  • B-1 Visum für Geschäftsreisen in die USA;
  • H-1B Visum für Arbeitnehmer, die entweder über einen Hochschulabschluss oder über außergewöhnliche Kenntnisse und Spezialwissen verfügen;
  • L-1 Visum bei beruflicher Versetzung von Führungskräften in die USA;
  • E-Visum: Befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Personen aus bestimmten Ländern, die ein Handelsabkommen mit den USA haben. Ein solches Handelsabkommen existiert u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es gibt zwei Kategorien von E-Visa: 
    – E-1 Handelsvisum (E-1 Treaty Trader Visa – Für Bewerber, die für ein US-Unternehmen arbeiten wollen, das einen erheblichen Handel mit dem Heimatland des Bewerbers betreibt);
    – E-2 Investorenvisum (E-2 Treaty Investor Visa – Für Bewerber, die eine erhebliche Investition in den USA tätigen, die geeignet ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen).

Scarcia-Scheel Law Firm ist eine auf deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisierte deutschsprachige Anwaltskanzlei mit Sitz in New York. Die Kanzlei ist hauptsächlich im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsrecht, US-Visumsrecht, US-Staatsangehörigkeitsrecht und deutsch-amerikanischen Erbrecht tätig. Falls Sie bei Ihren deutsch-amerikanischen Rechtsfragen Unterstützung benötigen, steht Ihnen Scarcia-Scheel Law Firm gerne zur Verfügung.