Rechtsstreit in USA
US-Zivilprozesse sind komplexer, zeitintensiver und teurer als Zivilprozesse im deutschsprachigen Raum. Es bestehen grundsätzliche Unterschiede im Hinblick auf den Verfahrensablauf, die Rollen des Richters und der Parteien, das Beweisverfahren, anwaltliche Erfolgshonorare, die Höhe des Schadensersatzes und die Prozesskosten. Bei US-Rechtsstreitigkeiten mit deutscher Beteiligung sollte daher von vornherein eine Kanzlei zu Rate gezogen werden, die mit diesen prozessualen Unterschieden vertraut ist, damit wichtige rechtliche Gesichtspunkte bei der Kommunikation nicht untergehen. Scarcia-Scheel Law Firm ist in beiden Welten zuhause – im US-amerikanischen- und deutschen Zivilprozessrecht. Im Bereich US-Rechtsstreitigkeiten bietet die Kanzlei u. a. die folgenden juristischen Dienstleistungen an:
- Führung von außergerichtlichen Verhandlungen;
- Vertretung vor den Gerichten im US-Staat New York;
- Unterstützung bei der Beweiserhebung- und Sicherung in den USA (z.B. Ersuchen nach 28 U.S.C. § 1782);
- Begleitung von US-Gerichtsverfahren, wenn Sie bereits von einer eine US-Kanzlei anwaltlich verteten werden, um bei Bedarf eine effizientere Kommunikation zu gewährleisten.
Scarcia-Scheel Law Firm ist eine auf deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisierte deutschsprachige Anwaltskanzlei mit Sitz in New York. Die Kanzlei ist hauptsächlich im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsrecht, US-Visumsrecht, US-Staatsangehörigkeitsrecht und deutsch-amerikanischen Erbrecht tätig. Falls Sie bei Ihren deutsch-amerikanischen Rechtsfragen Unterstützung benötigen, steht Ihnen Scarcia-Scheel Law Firm gerne zur Verfügung.