kanzlei für deutsch-amerikanische rechtsfälle

Kanzlei für deutsch-amerikanische Rechtsfälle

In den USA gibt es keine gesetzliche Vergütungsordnung für Rechtsanwälte wie beispielsweise in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); der Rechtsanwalt rechnet daher grundsätzlich auf Basis einer Stundenhonorarvereinbarung nach tatsächlichem Aufwand ab. Mein allgemeiner Stundensatz beträgt $350 und bewegt sich im unteren Bereich von amerikanischen Anwälten mit vergleichbaren internationalen Qualifikationen, da ich die Abläufe in meiner Kanzlei so gestaltet habe, dass die Nebenkosten möglichst gering gehalten werden. Je nach Schwierigkeitsgrad und Komplexität des Falles behalte ich es mir vor, im Einzelfall einen höheren oder geringeren Stundensatz anzusetzen. Selbstverständlich kläre ich Sie vor der Mandatsbegründung transparent und umfassend über Honorarfragen auf.

In manchen Teilbereichen, bei denen der Arbeitsaufwand im Vorfeld gut abschätzbar ist, biete ich Festpreise an. Dies gilt beispielsweise für US-Firmengründungen, bestimmte US-Visumsanträge und US-Markenanmeldungen. Des weiteren stehe ich kleinen und mittleren Unternehmen wie beispielsweise Startups als ausgelagerte Rechtsabteilung zur Verfügung und biete insoweit entsprechende Rahmenverträge zu ermäßigten Konditionen an. Wie es in den USA üblich ist, erbitte ich von Mandanten grundsätzlich einen Kostenvorschuss („retainer“). Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und mich um Ihre Rechtsangelegenheiten in USA kümmern zu dürfen.

Hinweis: Ich arbeite nicht auf Basis eines Erfolgshonorars. Bei Personenschäden infolge unerlaubter Handlungen („personal injury“) helfe ich Ihnen aber gerne im Rahmen eines Zeithonorares bei der Auswahl einer Kanzlei, die auf reiner Erfolgsbasis arbeitet (in New York gibt es viele davon) und stehe Ihnen auch im weiteren Verlauf als Korrespondenzanwalt zur Verfügung.

Scarcia-Scheel Law Firm ist eine auf deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisierte deutschsprachige Anwaltskanzlei mit Sitz in New York. Die Kanzlei ist hauptsächlich im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsrecht, US-Visumsrecht, US-Staatsangehörigkeitsrecht und deutsch-amerikanischen Erbrecht tätig. Wenn Sie bei Ihren deutsch-amerikanischen Rechtsfragen kompetente rechtliche Unterstützung benötigen, sind Sie bei Scarcia-Scheel Law Firm in den richtigen Händen.