Paul Scarcia-Scheel
LL.M., GDL, GDLP
Deutschsprachiger US-Anwalt und Gründer der Kanzlei

  • USA: Attorney at Law (New York)
  • Bundesrepublik Deutschland: Volljurist
  • Australien: Australian Lawyer (Barrister and Solicitor of the Supreme Court of Victoria, Melbourne, nicht praktizierend)
  • Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg, Bundesrepublik Deutschland: Studium der Rechtswissenschaften, 1. juristisches Staatsexamen.
  • Bezirk des OLG Karlsruhe (Landgericht Karlsruhe), Bundesrepublik Deutschland: Juristischer Vorbereitungsdienst einschließlich einer dreimonatigen Auslandsstation bei der Kanzlei Law Offices of Wallace C. Doolittle, San Francisco, USA (dort Bearbeitung von Holocaust-Entschädigungsfällen), 2. juristisches Staatsexamen.
  • La Trobe University, Melbourne, Australien: Graduate Diploma of Law and Legal Studies (GDL). Praktische Studienzeit bei der staatlichen Rechtsberatungshilfestelle Victoria Legal Aid in Melbourne.
  • Australian National University (ANU), Canberra, Australien: Graduate Diploma of Legal Practice (GDLP).
  • University of Houston Law Center, Houston, USA: Master of Laws (LL.M.).
  • New Yorker Anwaltsexamen (New York State Bar Examination).
  • New York City Bar Association
  • American Immigration Lawyers Association (AILA)
  • Deutsch-Amerikanische Handelskammer New York
deutsch-amerikanischer anwalt

Als Sohn eines US-amerikanischen Vaters und einer deutschen Mutter wuchs ich in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Deutschland auf, so dass ich schon von frühester Kindheit an Einblick in beide Kulturkreise gewann. Meine juristische Ausbildung habe ich bewusst international ausgerichtet und in Deutschland, USA und Australien durchlaufen. Ich bin einer von sehr wenigen Juristen weltweit, die in allen drei Ländern zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft qualifiziert sind.

Bevor ich einen lange gehegten Wunsch erfüllte und meine eigene auf deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisierte Kanzlei Scarcia-Scheel Law Firm in New York eröffnete, arbeitete ich für namhafte internationale Wirtschaftskanzleien in Deutschland, Australien und USA und erwarb dabei umfassende Kompetenzen in der Beratung bei grenzüberschreitenden Rechtsfällen.

Für meine Mandanten werfe ich meine Rechtskenntnisse der verschiedenen Rechtssysteme, meine langjährige internationale Arbeitserfahrung sowie meine Fähigkeit, in deutscher und in englischer Sprache im juristischen Kontext effektiv zu kommunizieren, in die (juristische) Waagschale. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihren juristischen Anliegen in den Vereinigten Staaten von Amerika mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Scarcia-Scheel Law Firm ist eine deutsch-amerikanische Anwaltskanzlei mit Sitz in New York, die insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten tätig ist:

 – US-Wirtschaftsrecht

– US-Visumsrecht

US-Staatsangehörigkeitsrecht

– Deutsch-Amerikanisches Erbrecht

Falls Sie bei Ihren deutsch-amerikanischen Rechtsfragen juristischen Rat benötigen, steht Ihnen Scarcia-Scheel Law Firm gerne zur Verfügung.