Das Urheberrecht der USA – Warum man sein Copyright in den USA registrieren lassen sollte

Die Schöpfer von Werken der Literatur, Kunst oder Wissenschaft genießen für ihre Werke Urheberrechtsschutz. Ein Urheberrecht kann beispielsweise bestehen an Schriftwerken, Bildern, Fotografien, Computerprogrammen, Musik und Filmen. Das Urheberrecht beinhaltet u.a. das Recht des Urhebers, sein Werk zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Er kann Dritten Nutzungsrechte daran einräumen und eine Vergütung hierfür verlangen. Ein Urheberrecht entsteht, wenn das Werk erstellt, mithin körperlich fixiert wird. Eine Registrierung des Werkes ist daher an sich keine Voraussetzungen für die wirksame Entstehung eines Urheberrechts. Dennoch bringt eine solche freiwillige Registrierung beim US-Copyright Office in Washington D.C. einige erhebliche Vorteile mit sich, wie im Folgenden dargelegt werden wird:     

Inhabervermutung zugunsten des Registrierten (presumption of copyright validity)

Es wird vermutet, dass derjenige, der ein Urheberrecht (Copyright) beim US-Copyright Office registriert hat, dessen rechtmäßiger Inhaber ist. Wer dies im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung in Abrede stellt, muss daher beweisen, dass der Eingetragene nicht der rechtmäßige Inhaber des Urheberrechts ist. 

Geltendmachung von gesetzlich festgelegten Schadensersatzbeträgen (statutory damages)

Wer sein Urheberrecht rechtzeitig beim US-Copyright Office registriert hat, kann im Falle einer Urheberrechtsverletzung gesetzlich festgelegte Schadensersatzbeträge geltend machen. Diese belaufen sich für eine jede Urheberrechtsverletzung je nach deren Schwere zwischen $750 bis $150.000. Dies hat den Vorteil, dass der Inhaber des Urheberrechts seinen tatsächlichen Schaden nicht selbst konkret darlegen und beziffern muss (er kann dies aber selbstverständlich tun). Eine Registrierung des Urheberrechts in diesem Sinne ist rechtzeitig, wenn die Registrierung entweder vor der Urheberrechtsverletzung erfolgt ist oder wenn die Urheberrechtsverletzung zwar vor der Registrierung erfolgt, die Registrierung aber innerhalb von drei Monaten nach der ersten Veröffentlichung (publication) des Werkes stattfindet. Der Begriff der Veröffentlichung (publication) ist dabei weit zu verstehen. Darunter versteht man das Zugänglichmachen von Kopien des Werkes für die Öffentlichkeit beispielsweise durch Verkauf, Miete oder Leihe.

Nach der richtungsweisenden Entscheidung des US-Supreme Court in Fourth Estate Pub. Benefit Corp. v. Wall-Street.com, LLC, 139 S. Ct. 881 (2019) ist es für eine Registrierung im obigen Sinne nicht ausreichend, dass der Antrag auf Registrierung beim U.S. Copyright Office eingereicht wurde (diese Auffassung wurde zuvor von manchen Gerichten vertreten). Es ist vielmehr erforderlich, dass der Registrierungsprozess abgeschlossen wurde und entweder eine Registrierungsurkunde ausgestellt oder der Antrag zurückgewiesen wurde.        

Zuerkennung der Prozesskosten einschließlich Ersatz der Anwaltsgebühren

Im US-Zivilprozess trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst, und zwar selbst dann, wenn sie den Prozess gewinnt. Abweichend von diesem Grundsatz kann das Gericht unter den oben beschriebenen Voraussetzungen dem obsiegenden Kläger im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen neben gesetzlich festgelegten Schadensersatzbeträgen auch noch Ersatz der Prozesskosten einschließlich der Anwaltsgebühren zusprechen. 

Fazit

Es gibt gute Gründe, ein Urheberrecht in den USA registrieren zu lassen. Die Gebühren für eine Registrierung beim US-Copyright Office sind nicht hoch und bewegen sich grundsätzlich zwischen $45 und $125 (Anwaltsgebühren nicht eingeschlossen). Scarcia-Scheel Law Firm ist eine auf den deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr spezialisierte deutschsprachige US-Kanzlei, die Sie gerne dabei unterstützt, Ihr Urheberrecht in den USA zu schützen.

Von Paul Scarcia-Scheel

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Einzelfall muss unter Berücksichtigung der konkreten Umstände mit dem Mandanten persönlich erörtert werden. Trotz sorgfältiger Recherche wird für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Haftung übernommen.  

Scarcia-Scheel Law Firm ist eine auf deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisierte deutschsprachige Anwaltskanzlei mit Sitz in New York. Die Kanzlei ist hauptsächlich im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsrecht, US-Visumsrecht, US-Staatsangehörigkeitsrecht und deutsch-amerikanischen Erbrecht tätig. Falls Sie bei Ihren deutsch-amerikanischen Rechtsfragen Unterstützung benötigen, steht Ihnen Scarcia-Scheel Law Firm gerne zur Verfügung.

Das Urheberrecht der USA