Absicherung von Forderungsausfällen im US-Geschäft

In den USA gibt es weder einen Eigentumsvorbehalt noch ein Sicherungseigentum. Wer also beispielsweise Waren in die USA auf Kredit liefert, geht ein hohes Risiko ein, da er sein Eigentum daran verliert. Hier hilft Artikel 9 des Uniform Commercial Code (UCC – USA Kreditsicherung). Danach kann sich der Verkäufer bei Bestehen einer entsprechenden Sicherungsabrede ein Sicherungsrecht an den gelieferten Waren oder auch an anderen beweglichen Sachen des US-Vertragspartners einräumen lassen. Sobald dieses UCC-Sicherungsrecht bei der zuständigen US-Behörde registriert wird, ist es ranggesichert und gegenüber Dritten wirksam. Wenn der Sicherungsfall dann eintritt, kann das Sicherungsgut in Besitz genommen und verwertet werden. Im Bereich US-Forderungssicherung erbringt die Kanzlei die folgenden juristischen Dienstleistungen:

  • Erstellung von Sicherungsabreden;
  • Registrierung von UCC-Sicherungsrechten bei den zuständigen US-Behörden;
  • Unterstützung bei der Geltendmachung und Verwertung von UCC-Sicherungsrechten.

Scarcia-Scheel Law Firm ist eine auf deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisierte deutschsprachige Anwaltskanzlei mit Sitz in New York. Die Kanzlei ist hauptsächlich im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsrecht, US-Visumsrecht, US-Staatsangehörigkeitsrecht und deutsch-amerikanischen Erbrecht tätig. Wenn Sie bei Ihren deutsch-amerikanischen Rechtsfragen kompetente rechtliche Unterstützung benötigen, sind Sie bei Scarcia-Scheel Law Firm in guten Händen.