Wie kann man die amerikanische Staatsbürgerschaft bekommen?
Man kann die US-amerikanische Staatsbürgerschaft auf 4 verschiedenen Wegen erwerben:
- US-Staatsbürgerschaft durch Geburt in den USA (Geburtsortprinzip).
- Geburt außerhalb der USA durch Blutabstammung, wenn die Eltern US-Staatsangehörige sind (Abstammungsprinzip).
- Einbürgerung von ausländischen Bewerbern, die mindestens 18 Jahre alt sind.
- Abgeleitete US-Staatsangehörigkeit ausländischer Kinder unter 18 Jahren, wenn deren Eltern in den USA eingebürgert werden.
Welche US-Behörde ist für die Einbürgerung zuständig?
US-Staatsbürgerschaft durch Geburt: Meine Eltern haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich bin in den USA geboren. Welche Staatsangehörigkeit(en) habe ich? Ist man Amerikaner, wenn man dort geboren ist?
US-Staatsangehörigkeit: Wer auf dem Staatsgebiet der USA geboren wird, erwirbt die US-Staatsbürgerschaft mit der Geburt, unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit die Eltern haben (eine Ausnahme besteht allerdings bei Kindern von Diplomaten). Man ist also amerikanischer Staatsbürger, wenn man dort geboren ist.
Deutsche Staatsangehörigkeit: Ein Kind übernimmt die deutsche Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn ein oder beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und zwar auch bei Geburt außerhalb Deutschlands (Abstammungsprinzip). Dabei gilt:
– Besitzen beide Elternteile oder nur die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, so übernimmt das Kind diese ohne weiteres.
– Ist jedoch nur der Vater Deutscher, und ist dieser zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet, muss die Vaterschaft erst anerkannt bzw. nachgewiesen werden, und zwar bevor das Kind sein 23. Lebensjahr vollendet.
Im obigen Beispiel (beide Elternteile deutsch, Geburt in den USA) haben Sie daher sowohl die US-amerikanische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
Erwerben Neugeborene, die außerhalb des Staatsgebiets der USA geboren werden und mindestens einen Elternteil haben, der US-Staatsbürger ist, automatisch die US-Staatsangehörigkeit bei der Geburt (Beispiel: Vater Amerikaner, Mutter deutsch)?
Die USA folgen sowohl dem Geburtsortprinzip (siehe oben) als auch dem Abstammungsprinzip. Kinder, die außerhalb der USA geboren werden und mindestens einen Elternteil haben, der US-Staatsbürger ist, erwerben unter gewissen Voraussetzungen die US-Staatsangehörigkeit mit der Geburt. Die diesbezüglichen US-Gesetzesvorschriften sind mehrmals geändert worden, so dass es darauf ankommt, wann das Kind geboren wurde, ob einer oder beide Elternteile Amerikaner sind, ob und wie lange ein oder beide Elternteile einen Wohnsitz in den USA hatten und ob das Kind ehelich oder nichtehelich ist.
Kann man die deutsche und die amerikanische Staatsbürgerschaft haben?
Ja, das ist möglich. Siehe die obigen Beispiele. Außerdem kann auch ein deutscher Staatsangehöriger, der die US-Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung annimmt, die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten, wenn er vor der US-Einbürgerung einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Bundesverwaltungsamt stellt und ihm daraufhin eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wird (siehe unten).
Wie werde ich amerikanischer Staatsbürger? Was sind die Voraussetzungen für die US-Einbürgerung?
– Der Bewerber muss Inhaber einer US-Greencard sein. Die Greencard ist eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Vereinigten Staaten von Amerika.
– Der Bewerber muss seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer Greencard sein. Ist der Bewerber mit einem US-amerikanischen Ehegatten verheiratet, dann reichen 3 Jahre aus.
Zwischenfrage: Muss der Bewerber jetzt auch mindestens 5 Jahre (bzw. 3 Jahre bei einer Ehe mit einem US-amerikanischen Staatsbürger) ununterbrochen in den USA gelebt haben?
Nein, es reicht aus, wenn der Bewerber hiervon mindestens die Hälfte der Zeit in den USA verbracht hat, also 2,5 Jahre bzw. 1,5 Jahre. Diese Zeitspanne muss nicht ununterbrochen sein. (Es gibt natürlich Ausnahmen für Bewerber, die beispielsweise für US-amerikanische Organisationen im Ausland arbeiten bzw. für Bewerber, die ihren US-amerikanischen Ehegatten ins Ausland begleiten. Hierauf näher einzugehen würde aber den Rahmen dieser Übersicht sprengen).
– Der Bewerber darf sich seit Erteilung der Greencard nicht länger als 12 Monate ununterbrochen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika aufgehalten haben. Ist dies der Fall, so vermutet die US-Einwanderungsbehörde USCIS unwiderlegbar, dass der Bewerber seinen Lebensmittelpunkt in den USA aufgegeben und ins Ausland verlegt hat, wenn ihm keine gesonderte Rückkehrberechtigung (Application to Preserve Residence for Naturalization Purposes) erteilt wurde.
– Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein. (Bei Bewerbern unter 18 Jahren kommt aber ein abgeleiteter Erwerb der US-Staatsangehörigkeit über eine US-Einbürgerung der Eltern in Betracht).
– Der Bewerber muss einen guten sittlichen Charakter haben (good moral character). Dieser kann beispielsweise verneint werden bei gewissen Vorverurteilungen, Drogen- oder Alkoholsucht oder falschen Angaben im Rahmen der Beantragung der Greencard. Gewisse Straftaten (z.B. Mord) schließen einen good moral character zwingend aus.
– Der Bewerber muss über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, der US-Geschichte und der US-Verfassung verfügen. Dies wird im Rahmen eines (mündlichen) Einbürgerungstests geprüft.
– Der Bewerber muss einen Treueeid auf die Vereinigten Staaten von Amerika schwören.
US-Einbürgerungstest: Wie läuft er ab?
Es ist eine mündliche Prüfung. Der Bewerber muss sich auf 100 Fragen vorbereiten. Von diesen 100 Fragen werden in der mündlichen Prüfung 10 Fragen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Der Bewerber muss 6 von diesen 10 Fragen richtig beantworten, um den Test zu bestehen. Es existieren Ausnahmen für Bewerber, die älter als 65 Jahre sind und seit mindestens 20 Jahren in den USA leben. Diese müssen sich nur auf 20 Fragen vorbereiten. Gegebenenfalls kann der Einbürgerungstest sogar in der Muttersprache des Bewerbers durchgeführt werden.
Wieviel kostet die amerikanische Staatsbürgerschaft?
Für den Antrag auf US-Einbürgerung muss Formular N-400 eingereicht werden. Die amtliche Gebühr beträgt $640. Dazu kommen noch $85 für den biometrischen Datenabgleich (Fingerabdrücke), insgesamt also $725 (Stand 2021).
Beibehaltungsgenehmigung: Kann ich meinen deutschen Pass behalten, wenn ich US-Staatsbürger werde?
Ja. Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht gilt zwar das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Dies bedeutet, dass ein ausländischer Bewerber vor der Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben muss und ein Deutscher, der eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erwirbt, seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert.
Ein deutscher Staatsangehöriger verliert somit seine deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit, wenn der Erwerb auf seinen Antrag hin erfolgt. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann aber verhindert werden, wenn vor Stellung des Antrages auf US-Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung vom deutschen Bundesverwaltungsamt erteilt wurde.
Im Rahmen dieses Antrags prüft das Bundesverwaltungsamt, ob Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in den USA fortbestehende Bindungen an Deutschland haben und ob durch den Erwerb der US-Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile vermieden oder beseitigt werden. In die Entscheidungsfindung werden u.a. einbezogen:
– Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland.
– Berufliche oder geschäftliche Beziehungen zu Deutschland.
– Konkrete Erleichterungen oder Vergünstigungen im Falle der US-Einbürgerung bzw. Vermeidung oder Beseitigung konkreter Nachteile im Falle des Erwerbs der US-Staatsangehörigkeit (z.B. Zugang zu US-Stipendien für die beabsichtigte Aufnahme eines Studiums, Arbeitsangebot für eine Stelle, die die US-Staatsangehörigkeit des Antragstellers voraussetzt, beabsichtigte längere Auslandsentsendung für eine US-Firma mit der möglichen Folge des Verlustes der US-Greencard).
Erleichterungen gelten für Deutsche eines jeden Alters, die seit über 20 Jahren in den USA leben bzw. für Deutsche, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 10 Jahren in den USA leben.
Habe ich einen Anspruch auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung?
Nein. Es handelt sich bei der Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung um eine Ermessensentscheidung. Das heißt, dass das Bundesverwaltungsamt diesbezüglich einen gewissen Entscheidungsspielraum besitzt. Sie haben aber einen Anspruch darauf, dass das Ermessen pflichtgemäß ausgeübt wird. Willkürliche, missbräuchliche oder auf unsachlichen Erwägungen beruhende Ermessensentscheidungen sind unzulässig.
Von Paul Scarcia-Scheel
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