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Arbeitsrecht in den USA – Gibt es in den USA einen Mindestlohn?

Ja! Den Mindestlohn, der in Deutschland erst im Jahre 2017 nach zähen Verhandlungen und entgegen vieler Widerstände eingeführt wurde, gibt es interessanterweise im arbeitgeberfreundlichen Amerika schon seit Einführung des Fair Labor Standards Act („FLSA“) im Jahre 1938. Der FLSA ist ein wichtiges bundesweit geltendes Arbeitsgesetz, das u.a. Regelungen im Hinblick auf Mindestlohn und Überstunden enthält. Der FLSA wurde als Teil von Franklin D. Roosevelts „New Deal“ erlassen (der ursprüngliche Mindestlohn betrug übrigens 25 Cent pro Stunde). Gegenwärtig beträgt der Mindestlohn bundesweit $7,25 pro Stunde. Im FLSA ist aber lediglich der Mindeststandard festgelegt, so dass die Gesetze der US-Einzelstaaten hiervon nach oben abweichen können. Wird nach dem Recht eines US-Einzelstaates ein höherer Mindestlohn gewährt, so gilt dieser.

Im US-Bundesstaat New York beispielsweise existiert eine sehr differenzierte Regelung im Hinblick auf den Mindestlohn. Dort beträgt der Mindestlohn im Verwaltungsbezirk New York City $15,00 in Betrieben mit mindestens 11 Mitarbeitern und $ 13.50 in kleineren Betrieben. Anderswo im Bundesstaat New York wird dann aber nicht mehr nach Betriebsgröße differenziert. In den Verwaltungsbezirken Nassau, Suffolk und Westchester beträgt der Mindestlohn $12,00, in allen anderen Verwaltungsbezirken des Staates New York beträgt er $11.10 (Stand 2020). [1]

Aber: Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn. Vom Anwendungsbereich des FLSA ausgenommen sind beispielsweise Saisonarbeiter in Freizeit-und Erholungseinrichtungen, Zeitungsauslieferer, Arbeitnehmer, die bei Lokalzeitungen mit einer Auflage unter 4.000 arbeiten, leitende Angestellte, Verwaltungskräfte, Fachkräfte (z.B. Anwälte, Ärzte, Ingenieure, Lehrer, Wissenschaftler, Krankenschwestern, Außendienstmitarbeiter und Arbeitnehmer in gewissen IT-Berufen).

[1] N.Y. Lab. Law § 652.

Von Paul Scarcia-Scheel

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