Vorbemerkung

Bei einem internationalen Erbfall kann es zahlreiche Berührungspunkte zum Recht der USA geben. Wenn z.B. ein Angehöriger, der in den USA gelebt hat, verstirbt und dort Vermögen hinterlässt oder Vermögen in den USA erwirbt und diesbezüglich eine Vorsorge für den Todesfall treffen will, kann es zu Überschneidungen zwischen mehreren Rechtsordnungen kommen. Es ist daher empfehlenswert, in einem solchen Falle einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen vertraut ist.

Scarcia-Scheel Law Firm ist eine auf deutsch-amerikanische Erbfälle spezialisierte Kanzlei und berät Sie gerne in Fragen zum US-amerikanischen Erbrecht.

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Erbrecht in den USA – Einführung und Grundzüge